AGB & Kfz-Reparaturbedingungen

(Stand: 2014)
I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben und bei mündlicher Auftragserteilung sind die
zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche
Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält im schriftlichen Fall eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie
Überfuhrungsfahrten durchzuführen.
II. Preisangaben im Auftragsschein, Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei
der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein
können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer
ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und
mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Kostenvoranschläge können je nach Arbeitsumfang um bis zu 10%
der angegebenen Summe überstiegen werden.
Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe
gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber
berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist fallen pauschal 50,-€ pro Kostenvoranschlag an.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten fur den
Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des
Auftrags unter in Bezugnahme der o.g. 10% Preisspanne die daraus resultierende Gesamtsumme nur mit
Zustimmung des Auftraggebers überschreiten.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die
derzeitige Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin
einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt
dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen
neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum
Gegenstand haben, einen ausschließlich schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als
48 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein
möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des
Auftragnehmers kostenlos für maximal 3 Arbeitstage zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer stellt
nur Fahrzeuge bis maximal 3,5t.
Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des
Auftragsgegenstandes unverzüglich und angemessen gereinigt zurückzugeben. Der Kraftstoffvorrat von
dem Ersatz- oder Mietfahrzeug hat bei Rückgabe nachweislich auf den Ursprünglichen Übergabefüllstand
aufgefüllt bzw. ergänzt zu sein. Für Beschädigungen an dem Ersatz- oder Mietfahrzeug haftet
ausschließlich der Auftraggeber bzw. der Ersatz- oder Mietfahrzeug Fahrer. Weitergehender
Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist nicht fur die während des Verzugs durch
Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
erstattet der Auftragnehmer außer der o.g. Zurverfugungstellung eines Ersatzfahrzeugs den durch die
verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall nicht.
3. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne
eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine
Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur
Erstattung von Kosten fur die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges sowie ggf. entstandenen
Kosten durch Verdienstausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Der Auftragnehmer ist jedoch
verpflichtet, den Auftraggeber uber die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar
ist.
4. Sollte sich die Fertigstellung durch eine Reparatur mit erhöhtem Beschädigungsrisiko z.b. tausch von
Glühkerzen oder Injektoren und daraus resultierender Zylinderkopfschaden / Rumpfmotorschaden sprich
Folgeschäden verzögern, so ist die Firma KFZ Service Heumeier dafür nicht haftbar. Folgekosten durch
nicht abschätzbare Beschädigung, welche nicht grob fahrlässige herbeigeführt wurden, ist vom
Auftragsgeber zu tragen. Eine Aufklärung von Reparaturrisiken wird grundsätzlich bei Auftragsannahme
besprochen.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Zugang der
Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der
Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei
Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 1
Arbeitstag / Werktag.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebuhr von 12,-€/pro
Arbeitstag / Werktag berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch
anderweitig z.b. öffentliches Straßenland aufbewahrt werden. Kosten
und Gefahren der Aufbewahrung gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren fur jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung
sowie fur verwendete Ersatzteile und Materialien auf expliziten Wunsch jeweils gesondert auszuweisen.
Grundsätzlich werden Ersatzteile einzeln und die Arbeitszeit als gesamt ausgewiesen. Wunscht der
Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und
Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine
Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
Des weiteren bedürfen Zusatzarbeiten einer Rücksprache und der Freigabe durch den Auftraggeber.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder
Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der
die Wiederaufbereitung unmöglich macht. In Fall, dass das besagte Bauteil nichtmehr zu verwenden ist, ist
die Erstattung bereits geleisteter Pfandzahlungen oder ähnlichem durch den Auftragnehmer von dem
Auftragnehmer zuzüglich zu erstatten.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine
Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 2 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise fur Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 5
Arbeitstagen / Werktagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist, eine Absprache mit dem Auftragnehmer schriftlich
getroffen wurde oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zuruckbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es sich nachweislich um unerfüllte Ansprüche aus dem Auftrag handelt und diese in
Absprache mit dem Auftragnehmer wiederum schriftlich manifestiert worden sind. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung von idr. 50% zu verlangen.
3. Sollten Aufträge durch ein unerwartetes und/oder zuvor nicht einzukalkulierendes Problem mit
Mehrkosten verbunden Sein, so ist der Auftraggeber umgehend zu unterrichten. Sollte der Auftrag ab
diesem Zeitpunkt durch oben genannte Tatsache von dem Auftraggeber gestoppt werden, hat dieser die
Kosten bis dahin komplett zu zahlen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den
aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch
wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen
geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Fur sonstige
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Vlll. Sachmangel, Garantie
1. Anspruche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren ab ein Jahr ab Abnahme des
Auftragsgegenstandes. Aufgrund unterschiedlichster Nutzung und Beanspruchung sind Verschleißteile
vorerst grundsätzlich ausgeschlossen und bedürfen einer gesonderten Inaugenscheinnahme. Nimmt der
Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelanspruche
nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme schriftlich vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und
ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen
Sachmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Fur andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die
gesetzlichen Bestimmungen.
3. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend
haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen. Bei
mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung uber den
Eingang der Anzeige aus. Ohne Inaugenscheinnahme und oder Anzeige des Sachmangels wir dieser
grundsätzlich bestritten und abgewiesen.
5. Wird der Auftragsgegenstand wegen eines nachweislichen Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der
Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers und der Unzumutbarkeit den
Auftragsgegenstand dem Auftragnehmer zwecks Inaugenscheinnahme zuzuführen an einen anderen zuvor
abgesprochenen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein
aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers
handelt und dass diesem die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist von drei Monaten zur
Verfügung zu halten sind. Zudem muss der Auftragnehmer über die zu erwartenden Kosten im Vorfeld
detailliert in Kenntnis gesetzt werden. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber
nachweislich entstandenen Reparaturkosten nur bei nachweislichem Sachmangel verpflichtet.
Verschleißteile sind grundsätzlich ausgeschlossen. Jegliche Zuwiderhandlung seitens Auftraggeber
entbinden den Auftragnehmer von dieser Eintittspflicht.
6. Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber fur die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelanspruche aufgrund des Auftrags
geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers und müssen diesem zugeführt
werden.
7. Bei unsachgemäßer Nutzung des Auftragsgegenstands z.b. Überladung, Rennsport oder Manipulation
durch den Auftraggeber oder dritte entfallen jegliche Ansprüche aus Sachmangel und Garantie.
8. KFZ Service Heumeier gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges die
vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen oder Erhalt hat der Kunde die Ware
unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese
innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel.
Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
9. Abschnitt VIII Sachmangel gilt nicht fur Ansprüche auf Schadensersatz. Fur diese Ansprüche gilt
Abschnitt IX Haftung.
IX. Haftung
1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen fur einen Schaden aufzukommen, der
leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem
Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und
vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber fur den betreffenden Schadenfall abgeschlossene
Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nicht fur
etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder
Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung fur den Verlust von Geld
und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
Für jegliche Gegenstände wie z.b. Anbauteile und Sonderausstattung (Navigationssysteme) von Fahrzeugen
sowie Fahrzeuge selbst, die in Obhut des Auftragsnehmers sind und sich auf oder vor dem Werksgelände
befinden besteht keinerlei Haftung bezüglich Einbruch, Diebstahl oder Wandalismusschäden. Der
Auftraggeber hat sein Eigentum ausreichend selbst zu versichern.
Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder –
bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen – nach Ablieferung des
Auftragsgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die
vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch fur einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht
aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des
Auftragnehmers, ferner nicht fur einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom
Auftraggeber fur den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des
Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Auftragnehmers fur von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Fur von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe
Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich fur den Auftragnehmer geregelte
Haftungsbeschränkung entsprechend.
4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für gelieferte Ware, die nach der Versendung oder
Abholung durch den Käufer oder Dritte verändert, umgebaut oder in sonstiger Weise manipuliert worden
ist. Für Schäden jeglicher Art die durch eine vorsätzliche oder fahrlässig vom Kunden verschuldete
Beeinträchtigung der von uns gelieferten Produkte entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ansprüche
des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung
vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und
sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Ausnehmend davon haftet der Auftragnehmer nicht beim
Fehlen einer durch den Produzenten oder Lieferanten zugesicherten Eigenschaft. Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz sind davon nicht betroffen. KFZ Service Heumeier übernimmt die Haftung weder
für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von www.kfz-heumeier.de noch für technische oder
elektronische Fehler des
EDV Systems.
5. Der Auftragnehmer übernimmt für Unteraufträge keine Haftung. Die Haftung übernimmt die vom
Auftragnehmer beauftragte Firma. Gleichzeitig ist er jedoch für den Auftraggeber Ansprechpartner bei
Fragestellungen zu den Durchgeführten Aufträgen / Arbeiten.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des
Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur
vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
2. Bis zu vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma KFZ Service Heumeier.
Xl. Probefahrt
1. Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, dass Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln, die
straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern.
2. Im Falle eines Schadenseintritts oder eines Unfalls, an dem das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellte Fahrzeug beteiligt ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber
unverzüglich, soweit möglich auch noch unmittelbar von der Unfallstelle, zu informieren und falls möglich,
eine polizeiliche Unfallaufnahme herbeizuführen. Ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht möglich, hat
der Benutzer am Unfallort einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen. Die unverzügliche
Informationsverpflichtung gilt auch bei einer Entwendung, bei sonstigem Untergang (z.B. Beschlagnahme).
3. Abweichend von Ziffer 1 haftet der Benutzer fur leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, sofern dies
vereinbart ist.
3. Keine Haftung besteht fur Schäden aufgrund normaler Abnutzung. Im Übrigen bezieht sich die Haftung
auf die Schäden (durch Vertragsnehmer verursachte Unfallschäden), die idr. durch eine Betrieblich
vorhandene Werksverkehversicherung / Fahrzeugversicherung des Auftragnehmers abgedeckt sind.
XII. Sonstiges
1. Jegliche Hinweise auf Rechnungen sind zu beachten und zu befolgen. Diese dienen der
Vervollständigung oder der Sicherheit und sind somit erforderlich und zu beachten. Insbesondere sind
jegliche Verschraubungen an Rädern grundsätzlich wie auf jeder Rechnung vermerkt, nach 100-150km
Fahrstrecke kostenfrei im Betrieb nachziehen zu lassen oder selbstständig zu überprüfen, zudem wird jeder
Vertragsgeber mündlich von unserem geschulten Fachpersonal darauf zusätzlich hingewiesen.
2. Kundendaten werden mittels EDV Anlage verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden vertraulich
behandelt und nicht an dritte weitergegeben.
3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen
durch solche ersetzen, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich
kommen.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
XllI. Gerichtsstand
Fur sämtliche gegenwärtigen und zukunftigen Anspruche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten
einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.